Außerhalb unserer regelmäßigen Öffnungszeiten können die Räumlichkeiten des H3 und das Equipment gerne von Gruppen und Kreisen (Firmenfeiern, kirchliche Gruppen und Kreise, Schulen, Kindergärten, Geburtstage, Vereine, Privatpersonen) genutzt werden.
Die freien Zeiten können im Belegungsplan (ganz unten auf der Seite) eingesehen werden.
Da das H3 größtenteils mit ehrenamtlichem Personal betrieben wird, ist es uns während dieser Zeiten allerdings nicht möglich, eine Betreuung der Gruppen anzubieten. Nach einer kurzen Einführung in die Räumlichkeiten sind die Gruppen selbst für sich verantwortlich.
Für die Nutzung des H3 fällt eine Raumnutzungspauschale von € 125 an (10 Personen inklusive). Ab 11 Personen wird einen Pauschale von 12,50 € pro Person fällig. Darin enthalten ist alles vom H3 zur Verfügung gestellte Kletterequipment. Schuhe, Gurte, Seile, Sicherungsgerät.
Sollten sie als Gruppe nur Kletterschuhe nutzen, weil sie nur bouldern wollen, beträgt die Pauschale 10,00 € pro Person (Mindestpauschale von 100,- €)
Der Nutzer verpflichtet sich, die ihm zur Nutzung überlassenen Räume‚ zu reinigen. Bei nicht sachgemäßer und gründlicher Reinigung durch den Nutzer selbst kann die Endreinigung durch einen kostenpflichtigen professionellen Dienstleister dem Nutzer nachträglich in Rechnung gestellt werden.
Dem Nutzer ist es gestattet Getränke oder Lebensmittel aus dem Bestand des H3 zu verwenden. Für diese ist der Preis, der auf der Getränkekarte angegeben ist, zu bezahlen.
Der Nutzer verpflichtet sich, die zur Nutzung überlassenen Räume‚ Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln. Der Nutzer hat für die ordnungsgemäße Behandlung der überlassenen Räume Sorge zu tragen. Der Nutzer übernimmt die Haftung für alle während der Benutzung entstehenden Schäden. Dabei sind die Schäden auf Kosten des Nutzers fachgerecht zu beheben. Wenn dies nicht möglich ist, übernimmt der Nutzer die Kosten für eine Neubeschaffung. Diese Haftung des Nutzers gilt auch für Schäden, die durch Personen, die im Zusammenhang der Raumüberlassung die Räume benutzen, hervorgerufen werden.
Der Nutzer haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der Sorgfalts- und Meldepflicht entstehen. Schadensansprüche von Personen des Nutzers sind grundsätzlich gegenüber dem Nutzer geltend zu machen. Eine Haftung des H3 ist, außer bei dessen grob fahrlässigem Verhalten, ausgeschlossen.
Es besteht keinerlei Versicherungsschutz die der Nutzer in Anspruch nehmen kann. Wenn Versicherungen gewünscht sind hat sich der Nutzer selbst darum zu kümmern.
Wenn ein Termin gefunden ist, den sie gerne für sich in Anspruch nehmen würden, senden sie uns eine Anfrage durch das Formular auf dieser Seite zu. Hier können sie auch weitere Fragen an uns loswerden. Wir werden uns dann mit ihnen in Verbindung setzen und ihnen einen Vertrag zur H3 – Vereinbarung-Nutzung zukommen lassen. Diesen brauchen wir vor der Nutzung von ihnen unterschrieben zurück. Informationen über den Aufenthalt im H3 sind in der BENUTZERORDNUNG (Punkt 3 – Punkt 5) zu finden.
Am Tag der Nutzung oder im Vorfeld wird ein Termin mit ihnen ausgemacht, an dem sie in die Räumlichkeiten (Putzmittel, wo befinden sich die Ausrüstungsgegengstände,…) eingewiesen werden.
Nach der Nutzung wird das H3 durch einen Mitarbeiter auf Sauberkeit kontrolliert. Sie teilen uns die genaue Anzahl der gekletterten Personen mit. Wir werden ihnen dann eine Rechnung zukommen lassen, so dass sie uns das Geld überweisen können.